Neues aus der Verwaltung
     

                                         

 

< zurück zur Übersicht 

 
 

Velovignetten   2012

Ab 31. Mai 2012 braucht es für die Velos keine Vignetten mehr. Künftig werden die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden aufkommen, die Velofahrer verursachen.


 

Die Post optimiert die Briefzustellung — Vorinformation

Was ändert für die Bewohner von Gurzelen?

Die Zustellung erfolgt ab 28. März 2011 neu von der Zustellstelle 3661 Uetendorf aus. Dies ist die einzige Änderung.

Infolge des neuen Anlieferwegs ist es möglich, dass vereinzelt die Zustellzeiten ändern. Sendungen mit Abholeinladungen, für Einschreiben (R), können jeweils am Folgetag bei der für sie zuständigen Poststelle, abgeholt werden.


 

Adressänderung der AHV-Zweigstelle und des Sozialdienstes Wattenwil

Die AHV-Zweigstelle und der Regionale Sozialdienst Wattenwil sind im Dezember 2010 an die Grundbachstrasse 4, umgezogen.

(Altes Schulhaus, vis à vis Kirche)


 

Verfütterungsverbot von Speiseresten ab 01.07.2011

Speiseresten - wohin damit?

Speiseresten sind Küchen- und Speiseabfälle aus Betrieben, in welchen Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr hergestellt werden. Bis anhin wurden diese aus Gaststätten, Heimen, Spitälern, Kasernen usw. oft an Schweine verfüttert. Die regelmässigen Ausbrüche von Schweinepest in verschiedenen europäischen Ländern und die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Grossbritanien im Jahre 2001 werden auf die unkorrekte Verfütterung von Speiseresten an Schweine zurückgeführt.

Ab 01. Juli 2011 gilt deshalb auch für die Schweiz ein Verfütterungsverbot von Speiseresten. Die fachgerechte Entsorgung von Speiseresten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) sowie der Abfallgesetzgebung.

Flyer vom Amt für Wasser und Abfall (AWA)


 

Lotto- und Tombolabewilligungen ab 01.01.2010: Wegfall der Bewilligungspflicht

Art.3 Abs.3 des Lotteriegesetzes des Kanton Bern wird per Ende 2009 aufgehoben. Somit sind Lottos und Tombolas, soweit sie nicht unter das eigenössische Lotteriegesetz fallen, künftig ohne Bewilligung zulässig.

Die Regierungsstatthalter weisen darauf hin, dass gemäss der ebenfalls per 01.01.2010 geänderten Lotterieverordnung die Erträge aus Tombolas und Lottos nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden dürfen.


 

Der neue CH-Pass ab 01. März 2010
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 01. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass.

Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll.

Das Schweizer Stimmvolk hat am 17. Mai 2009 der Einführung des biometrischen Passes zugestimmt.

Die Daten im neuen E-Pass sind in Anwendung der internationalen Normen so gesichert, dass diese nicht manipulier- und kopierbar sind, ohne dass dies bei einer Kontrolle vollständig und korrekt festgestellt werden könnte.
Ab 01. März 2010 stellen die Gemeindeverwaltungen keine Reiseausweise mehr aus.

Standorte der Ausweiszentren im Kanton Bern für die Ausstellung von E-Pässen10 und Identitätskarten ab 1. März 2010:

• Courtelary                      • Bern
• Biel                                • Interlaken
• Langenthal                    • Thun
• Langnau i. E.

Der provisorische Pass wird nur direkt im Ausweiszentrum Bern ausgestellt!

Hinweis:
Bei der Einführung des neuen E-Passes 10 behalten die vorher ausgestellten Ausweise ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!

Der neue Schweizerpass ab 01. März 2010

Pass und Identitätskarten bis Ende Ferbruar 2010

Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten


 

Neue Publikationen der Ausgleichskasse des Kanton Bern

Folgende Informationen wurden publiziert:

Ergänzungsleistungen zu AHV und IV   

Beitragspflicht Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende 

diverse Informationen zu AHV und IV   

Die wichtigsten Aenderungen ab 01.01.2009

Merkblätter können bei der Gemeindeausgleichskasse in Wattenwil bezogen werden
oder direkt online über   www.akbern.ch


 

Ein Heinzelmännchen wär jetzt schön!

Wer hat sich das nicht schon einmal gewünscht.

Gartenarbeit.jpg - Leute bei  ihren täglichen Tätigkeiten oder .....Neu genügt

ein Telefon an das ETCETERA und schon sind tatkräftige Frauen und flinke Männer zur Stelle.

Das ETCETERA ist ein Programm des schweizerischen Arbeiterhilfswerk Bern (SAH Bern), welches seit 15 Jahren an fünf Standorten im Kanton Bern eine soziale Auftragsvermittlung betreibt.

Arbeitsuchende Menschen erhalten durch Sie die Gelegenheit, Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln und einen Verdienst zu erwirtschaften.

Zusammen mit den vom SAH Bern organisierten Weiterbildungen können die ETCETERA Mitarbeiter ihre Fähigkeiten optimaler nutzen und ihr Selbstvertrauen stärken. Das Ziel einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt rückt näher.

 

Als Kunde sind Sie froh über die rasche Auftragserledigung und den unbürokratischen Ablauf der administrativen Arbeiten. Sie können nur noch sagen, was wie wo getan werden soll und sich dann beruhigt zurücklehnen – brauchen nur noch die Rechnung zu bezahlen – und Sie wissen, dass Sie mit ihrem Auftrag einen wichtigen Beitrag gegen die soziale Isolation, zur Armutsbekämpfung sowie gegen Schwarzarbeit geleistet haben.

 

Als Teil des SAH Bern pflegt das ETCETERA mit anderen sozialen Organisationen der Region guten Kontakt und engagiert sich in den Bereichen Arbeits-, Erwerbslosen- und Sozialhilfeprogramme.

 

ETCETERA Region Thun

Seestrasse 20

3600 Thun

Telefon: 033 223 05 20


 

Abfall verbrennen ist illegal...was aber ist Abfall    

Dokumentationen vom Beco:  Wenn Abfall in Rauch aufgehtMottfeuer schaden der Umwelt / Feuern im Wald ist verboten


 

Neue Vorschriften für Holzfeuerungen: Kontrollen ab dem 01. Januar 2009

Im Kanton Bern werden jedes Jahr bis zu 7'000 Tonnen Abfälle illegal entsorgt, zu einem grossen Teil in privaten Holzfeuerungen. Oft sind sich die Betreiber gar nicht im Klaren darüber, welche Umweltbelastung sie damit verursachen und dass sie sich strafbar machen.

Die Kaminfeger sind verpflichtet, bei der Reinigung die Asche und das Brennstofflager visuell zu kontrolliere.

Das Umweltschutzgesetz sieht in Art.61 fürs Verbrennen von Abfällen Freiheitsstrafe oder Busse vor!  weitere Infos


"beco" Berner Wirtschaft — Marktaufsicht

Merkblatt Tabak und Alkohol


     
   

diese Seite drucken...   letzte Aktualisierung: 25 Januar, 2012