Totalrevision Gebührenreglement unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
16.11.2023
Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 und Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Totalrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen per 1. Januar 2024 bekannt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis am 18. Dezember 2023) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Das Gebührenreglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf.
Der Gemeinderat