Teilrevision Personalreglement per 1. Januar 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

26.09.2024

Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 und Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilrevision des Personalreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen per 1. Januar 2025 bekannt. Konkret wurde der generelle Stundenansatz von bisher CHF 25.00 auf neu CHF 28.00 (Anhang II, Ziffer 2.1.10 und 3.3) angepasst.

 

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis am 28. Oktober 2024) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Das Gebührenreglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf.

 

Der Gemeinderat

 

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