Verkehrsanordnungen Bachtelmoos und Turm-Dürrenbühl

22.11.2024

 

Bachtelmoos,
ab Verzweigung Brühlacker/Uetendorfberg bis Verzweigung im Fronholz, Gemeindegrenze zu Seftigen

  • Höchstgewicht 3.5 t
    Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet
  • Höchstbreite 2.30 m
    Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet 

Fussweg Turm-Dürrenbühl
über die Parzellen Nr. 93, 477, 98 und 253.

  • Verbot für Tiere in beide Richtungen

(siehe auch amtliche Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 21. und 28. November 2024)

 

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