Verkehrsanordnungen Bachtelmoos und Turm-Dürrenbühl
22.11.2024
Bachtelmoos,
ab Verzweigung Brühlacker/Uetendorfberg bis Verzweigung im Fronholz, Gemeindegrenze zu Seftigen
- Höchstgewicht 3.5 t
Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet - Höchstbreite 2.30 m
Zubringerdienst und landwirtschaftliche Fahrten gestattet
Fussweg Turm-Dürrenbühl
über die Parzellen Nr. 93, 477, 98 und 253.
- Verbot für Tiere in beide Richtungen
(siehe auch amtliche Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 21. und 28. November 2024)