Gemeindeversammlung 2. Juni 2025
01.05.2025
Ordentliche Gemeindeversammlung, Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Dorfsaal, Mehrzweckgebäude, Gurzelen
Traktanden
1. Nachkredite 2024, Kenntnisnahme
2. Jahresrechnung 2024, Genehmigung
Die Jahresrechnung 2024 (ohne Kontenblätter) kann hier eingesehen werden.
3. Sanierung 3 Badezimmer (inkl. 2 separate Toiletten) in den Mietwohnungen Dörfli 117, Genehmigung Nachkredit
4. Entwässerungsprojekt Hohle, Genehmigung Nachkredit und Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Generelle Entwässerungsplanung (GEP) 2. Etappe, Genehmigung Nachkredit und Kenntnisnahme Kreditabrechnung
6. Transportleitung Wattenwil-Gurzelen, Kenntnisnahme Kreditabrechnung
7. Belagssanierung Schlingmoos-Hohle, Kenntnisnahme Kreditabrechnung
8. Strassensanierung Hohle-Zelg, Kenntnisnahme Kreditabrechnung
9. Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte, Übertragung des Baubewilliungs- und Baupolizeiverfahrens an die Regionale Bauverwaltung Westamt (RegioBV), Genehmigung Teilrevision
10. Verschiedenes
Auflagen
Die vollständigen Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 1. Mai 2025 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf. Einige Dokumente können via Homepage eingesehen werden.
Information
In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert. Die Gurzele-Poscht kann hier eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat