Teilrevision Benützungsordnung per 1. Juni 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
09.04.2026
Gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. Juni 2026 bekannt. Die Änderungen betreffen die Bewilligungsinstanz (Art. 3). Um die internen Abläufe zu straffen, soll die Bewilligungskompetenz neu an die Gemeindeverwaltung delegiert werden. Bei Spezial- und Ausnahmefällen sowie als Oberaufsicht bleibt der Gemeinderat zuständig.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis am 11. Mai 2026) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Die Benützungsordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf oder kann nachfolgend eingesehen werden.
Der Gemeinderat
Teilrevision Benützungsordnung per 1. Juni 2026