Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen - Inkrafttreten per 1. Juni 2026
21.05.2026 - Die Teilrevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen tritt per 1. Juni 2026 in Kraft. Innerhalb der 30-tägigen Frist wurde kein Referendum ergriffen.




