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Gemeinde Gurzelen -

Gemeindeversammlung 3. Juni 2024

02.05.2024

Ordentliche Gemeindeversammlung, Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr, Dorfsaal, Mehrzweckgebäude, Gurzelen

 

Traktanden

1. Nachkredite 2023, Kenntnisnahme

2. Jahresrechnung 2023, Genehmigung

Jahresrechnung 2023

3. Sanierung 3 Badezimmer (inkl. 2 separate Toiletten) in den Mietwohnungen Dörfli 117, Genehmigung Verpflichtungskredit

4. Erschliessung Wasser Steinried, Kenntnisnahme Kreditabrechnung

5. Einbau Deckbelag Neuweg-Dorfstrasse, Kenntnisnahme Kreditabrechnung

6. Verschiedenes

 

Auflagen

Die vollständigen Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 2. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf. Einige Dokumente können via Homepage eingesehen werden.

 

Information

In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert. Die Gurzele-Poscht kann hier eingesehen werden.

 

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

 

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. 

 

Der Gemeinderat

 

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