Ersatzwahlen Schulkommission Sonntag, 8. März 2026
15.01.2026
Ersatzwahlen Schulkommission vom 8. März 2026
Gestützt auf Art. 26 Reglement über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Gurzelen werden die bereinigten Wahlvorschläge bekanntgegeben:
Schulkommission (2 Mitglieder)
Mit Frist bis am 19. Dezember 2025 um 11.30 Uhr sind keine Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Gestützt auf Art. 25 Abs. 1 und 2 des Reglements über die Urnenwahlen können die Stimmberechtigten bei keinen oder zu wenig Wahlvorschlägen beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Die freien Urnenwahlen finden am Sonntag, 8. März 2026 statt. Informationen zum Wahlprozedere werden den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen zugestellt.
Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation zu laufen. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Der Gemeinderat