eBau / ÖREB-Kataster
Gemäss der BSIG Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.
Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen somit ab dem 1. März 2022 nicht mehr durch die RegioBV Westamt resp. die Gemeinde entgegengenommen werden.
Eine Checkliste für die Eingabe eines Baugesuchs via eBau finden Sie hier.
Falls Sie keine Möglichkeit zur Erfassung eines Baugesuchs via eBau haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich bei einer Unternehmungen aus der Region melden. Die Liste mit den Kontaktdaten finden Sie hier (diese wird laufend ergänzt).
Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu den Auflageakten der Gemeinde Gurzelen (können in Papierformat auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden)
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuchamt, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kich gerne ataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statistischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften generiert werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.