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Gemeinde Gurzelen -

Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen - Inkrafttreten per 1. Juni 2026

21.05.2026

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. März 2026 beschlossene Teilrevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen per 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Innerhalb der 30-tägigen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Die Benützungsordnung vom 7. Oktober 2025 wurde damit ersetzt und aufgehoben.

 

Die aktuelle Benützungsordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder hier eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat

 

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