Headerbild

Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von der Einwohnergemeinde Gurzelen am 15. September 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 20. Oktober 2026 vorbehaltlos geneh-migt wurde. Die Änderung des Organisationsreglementes trat am 20. Oktober 2026 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www.gurzelen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat

Organisationsreglement