Gastgewerbe
Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist unter gewissen Bestimmungen eine Bewilligung nötig. (Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung, damit die Erfordernis einer Bewilligung geklärt werden kann.) Das Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass (bei Anlässen mit über 500 Personen 60 Tage und bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald 90 Tage vor dem Anlass) mit den erforderlichen Beilagen (Jugendschutzkonzept, Getränkekarte, etc.) hier online zu erfassen und einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.