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Öffentliche Sicherheit

Fundbüro

Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Die entgegengenommenen Fundgegenstände werden während einem Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtig, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Die Aufbewahrungspflicht geht damit bis zum Ablauf von 5 Jahren auf den Finder oder die Finderin über. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden nach Ablauf von 5 Jahren verwertet.

Adressauskünfte / Datenschutz

Adressauskünfte an Privatpersonen oder Firmen werden nur auf schriftlichem Weg und bei vorliegen eines begründeten Interessennachweises erteilt. Die Auskunftgebühr beträgt Fr. 20.00. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt.

Die Gemeindever-
waltung bleibt aufgrund 
knapper Personalressourcen 
bis zum 31. August 2026
jeweils am
Montag und Donnerstag 
geschlossen
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