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Fremdenkontrolle

Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern

Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder Abmeldebestätigun
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)

Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Fremdenkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z.B. 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Ordentliche und erleichterte Einbürgerung

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird. Für das ordentliche Verfahren sind die Gemeinde, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie ebenfalls bei uns am Schalter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website vom Zivlstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern.

Die Gemeindever-
waltung bleibt aufgrund 
knapper Personalressourcen 
bis zum 31. August 2026
jeweils am
Montag und Donnerstag 
geschlossen
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