Einwohnerkontrolle
Ausweispapiere / Schriften
Persönliche Ausweispapiere wie Wohnsitzbescheinigung, Lebensbescheinigung, usw. können bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.
Ab 1. Februar 2024 werden im Kanton Bern keine neuen Heimatscheine mehr ausgestellt. Wegziehenden Personen werden diese auf Wunsch zurückgegeben (in anderen Kantonen müssen sie teilweise noch hinterlegt werden). Bei der Änderung von Personenstandsdaten entfällt die Gültigkeit ebenfalls. In der Folge werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt werden.
Handlungsfähigkeitszeugnisse
Handlungsfähigkeitszeugnisse sind bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun zu verlangen.
Beglaubigung von Unterschriften
Regelmässig wird die Verwaltung gebeten, Unterschriften zu beglaubigen. Gemäss der bernischen Notariatsverordnung ist hierfür einzig die Notarin / der Notar zuständig (Art. 62; BSG 169.112). Die Gemeindeverwaltung darf keine Unterschriften beglaubigen (zum Beispiel in Erbschaftsangelegenheiten) und diesen Service leider nicht leisten.
Hingegen darf die Gemeindeverwaltung Personalien oder den Wohnsitz von Einwohnerinnen und Einwohnern von Gurzelen bestätigen (zum Beispiel Antrag für ein Generalabonnement der SBB).
Identitätskarte / Pass
Informationen unter: www.be.ch/pass
Vorsprache im Ausweiszentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Terminreservationen via Telefon 031 635 40 00 oder online www.schweizerpass.ch.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z.B. 1. Stock rechts), mitzuteilen. Eine rechtzeitige Information der Einwohnerkontrolle ist unter anderem auch wegen Serafe wichtig. Eine Adressänderung kostet CHF 20.00.
Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Bestätigung über auswärtigen Aufenthalt (bei Wochenaufenthaltern mit ausserkantonalem Wohnsitz)
- Versicherungsausweis AHV-IV
Wegzug von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzunehmen ist, falls noch vorhanden, der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland muss bei der Abmeldung eine Zustelladresse in der Schweiz angegeben werden (eine Person, die die nachträgliche Korrespondenz z. B. der Steuern erledigt). Wichtig sind zudem die Informationen zur Krankenversicherungspflicht.
Testament deponieren
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zur sicheren Aufbewahrung ihr /sein Testament (letztwillige Verfügung) bei der Gemeinde hinterlegen. Der Empfang wird quittiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheins und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament wieder abholen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben. Das Testament kann auch bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegt werden.